Anrecht auf Muttersprache

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Der Benutzer hat das Anrecht

  • in seiner Muttersprache angeredet zu werden
  • sich in ihr auszudrücken,

damit er seine Arbeit in seiner gewohnten kulturellen Umgebung verrichten kann.

Mindestens sollten berücksichtigt werden:
 
  • Deutsch 
  • Englisch 
  • Französisch 
  • Italienisch 
  • Spanisch 
  • Portugiesisch 
  • Japanisch 
  • Russisch 

 

Als interne Sprache des Programms empfiehlt sich Englisch 


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