Rechtliche Vorschriften

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Richtlinien der Europäischen Union

Die Richtlinien nach Artikel 118a EWG-Vertrag zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer stellen Mindestanforderungen dar.
Die Staaten der Europäischen Union sind verpflichtet, die Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. Dadurch werden die Mindestanforderungen in Europa vereinheitlicht und müssen hier überall beachtet werden.
Rahmenrichtlinie:
Richtlinie des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (89/391/EWG).
Einzelrichtlinie die Bildschirmarbeit betreffend:
Richtlinie des Rates vom 29. Mai 1990 über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräte (90/270/EWG).
Umsetzung in deutsches Recht:
Das "Gesetz zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien" ist am 7. August 1996 vom Bundespräsidenten unterzeichnet worden und tritt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Der Text der zuletzt behandelten Bundesratsdrucksache 427/96 ist abrufbar im WWW.
Ein Text über Normen und arbeitsrechtliche Vorschriften findet sich bei Uwe Haupt.


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