 Richtlinien und Normen
Normen
Normen erhalten ihre Verbindlichkeit zum einen durch die Übereinkunft
der an ihrer Formulierung Beteiligten, das sind Vertreter der Wissenschaft,
der Industrie und der Abnehmer und Verwender von Industrieprodukten. Insofern
ist die Befolgung von Normen freiwillig. Andererseits beschreiben
Normen den Stand der Technik und werden als seine Definition in Gesetzestexten,
Sicherheitsvorschriften und ähnlichem herangezogen. Indirekt
werden sie dadurch mit der Rechtsverbindlichkeit dieser Gesetze
und Verordnungen ausgestattet und wirken mithin normativ. Ein Verstoß
gegen die Normen kann auf diese Weise nämlich eine Verletzung einer
Rechtsvorschrift mit sich bringen.
Technische Normen machen genaue Angaben, z.B. über Maße,
geben Toleranzen und die vorgeschriebenen Meßmethoden an. Dadurch
erhalten sie eine große Präzision in den Aussagen. Das
ist bei ergonomischen Normen nicht möglich. Dennoch hat man relativ
früh, schon in den achtziger Jahren, Normen im DIN vorgeschlagen,
mit der Absicht, den Stand der arbeitswissenschaftlichen Forschung und
den Stand der Erfahrung darzustellen, um damit ergonomischen Zielsetzungen
in der Entwicklung neuer Produkte Nachdruck zu verleihen. Trotz erheblicher
Widerstände gegen eine Norm so ungewohnten und schwer bestimmbaren
Inhalts ohne die sonst übliche technische Genauigkeit wurden deutsche
und internationale Normen etabliert, die heute eine weltweite Anerkennung
gefunden haben.
Alle ergonomischen Normen sind notwendigerweise sehr allgemein gehalten,
da sich die Vielfalt menschlicher Bedürfnisse und Arbeitsweisen nicht
in eine Vorschrift pressen lassen. Befolgung von Normen kann also auch
nicht die ergonomische Güte eines Produkts sicherstellen. Das gilt
ebenso für alle anderen Formen von Vorschriften oder Richtlinien.
Letzten Endes ist die aus der Sicht der Benutzer gelungene Anpassung an
die individuell vorliegenden Arbeitsverhältnisse der entscheidende
Maßstab. Normen und Richtlinien können aber Hinweise und Anregungen
geben, welche Gesichtspunkte beim Entwurf und bei der Einführung des
Produkts zu beachten sind und welche erprobten Lösungsmöglichkeiten
zur Verfügung stehen. Und sie können zur Begründung von
Haftungsansprüchen herangezogen werden, wenn sich der Gesetzgeber
in Gesetzen und Verordnungen auf solche Normen bezieht. Das ist in letzter
Zeit verstärkt durch Richtlinien der Europäischen Kommission
und die nachfolgenden Verordnungen der nationalen Regierungen der Fall.
Richtlinien
Um größtmögliche Konsistenz im Design ihrer Produkte und
zwischen Systemprodukten wie OS/2 oder Windows und den darauf laufenden
Anwendungsprogrammen zu erreichen, haben große Hersteller Richtlinien
herausgegeben, an die sich ihre eigenen Entwickler halten sollen, die aber
auch veröffentlicht werden, damit sich Anwendungsentwickler danach
richten können, die Programme für diese Systemumgebungen schreiben
wollen. In diesen, manchmal auch "Styleguides", genannten Richtlinien werden
Elemente und Formen von Benutzungsoberflächen und ihrer Interaktionsmöglichkeiten
beschrieben, die ergonomisch vertretbar sind. Aber auch sie können
nicht die optimale Benutzbarkeit in allen Fällen garantieren. Oft
fließen in die Richtlinien der Hersteller Neuentwicklungen ein, die
sich im Arbeitsalltag noch nicht bewährt haben. Ein Beispiel, das
in letzter Zeit viele Diskussionen über seine Benutzbarkeit ausgelöst
hat, sind die "Registerkarten" für die Steuerung komplexer Dialoge
(z.B. in Windows 95). Styleguides entheben also den Entwickler keineswegs
der Notwendigkeit, mit den zukünftigen Benutzern seines geplanten
Produktes eng zusammen zu arbeiten.
Verständlicherweise haben die Hersteller in ihren Richtlinien oder
Styleguides ein bestimmtes Erscheinungsbild der Oberfläche gewählt,
um ihre Produkte auch äußerlich von denen anderer Hersteller
unterscheidbar zu machen. Solange trotz solcher Unterschiede die Bedienung
einheitlich bleibt, sind sie für den Benutzer unerheblich.
Die Gestaltungsregeln der Hersteller sind immer noch relativ allgemein.
Um alle Programmierer, die an einem Projekt oder in einer Firma arbeiten,
auf größere Einheitlichkeit in ihren Entwicklungen zu verpflichten,
werden firmenspezifische Gestaltungsregeln notwendig, die verbindliche
Vorschriften im Detail geben. Hier können dann auch ästhetische
Stilelemente aufgenommen werden, die das Bild der Firma nach außen
prägen sollen.
Im Zusammenhang mit solchen Richtlinien sind Prüflisten sinnvoll,
um die Übereinstimmung des Designs mit der Richtlinie sicherzustellen.
Ebenso wenig wie die Richtlinie selbst, können Prüflisten aber
eine ergonomische Güte sicherstellen. Zu Beginn der Entwicklung der
Software-Ergonomie sind, zum Teil mit erheblichem Aufwand, Prüflisten
zusammengestellt worden, die zur Güteprüfung dienen sollten.
Es war ein untauglicher Versuch, da er im Allgemeinen bleiben mußte
und nicht auf die jeweils vorliegende Arbeitssituation Bezug nehmen konnte.
Güteprüfung
In Deutschland ist ein Prüfwesen entstanden, bei dem anerkannte Testinstitute
Gütezertifikate für Software-Qualität vergeben. Da sie nach
einheitlichen Prüfkriterien und einheitlichen Prüfverfahren vorgehen,
hat das Gütezeichen dieser Organisation eine gewisse Aussagekraft
für den Benutzer. Die Prüfgebiete und -kriterien sind aber relativ
allgemein. Ein Gütezeichen dieser Testorganisation kann daher die
Benutzbarkeit in keinem Falle garantieren.
|