User's Bill of Rights

formuliert von Clare-Marie Karat in Business Week, 1998 (zitiert nach Computer Zeitung, 26.11.1998)

  • Der Anwender hat immer recht. Existiert ein Bedienungsproblem, dann ist das System das Problem - und nicht der Anwender.
  • Der Anwender hat das Recht auf einfach zu installierende Software und Hardware.
  • Der Anwender hat das Recht auf ein System, das genau die Leistung besitzt, die vom Hersteller versprochen wird.
  • Der Anwender hat das Recht auf einfache Bedienungsanleitung, die das System hilft zu verstehen und anzuwenden.
  • Der Anwender hat das Recht auf eine Kontrolle des IT-Systems und muß entsprechende Informationen erhalten.
  • Der Anwender hat das Recht, präzise über die gerade laufende Aufgabe und den Prozeß bis zur Abarbeitung informiert zu sein.
  • Der Anwender hat das Recht, Klarheit über die Systemanforderungen für einen erfolgreichen Software-oder Hardwareeinsatz informiert zu werden.
  • Der Anwender hat das Recht, die Grenzen der Systemleistungen zu erfahren.
  • Der Anwender hat das Recht, mit dem Technikanbieter zu kommunizieren und eine hilfreiche Antwort zu erhalten.
  • Der Anwender sollte der Herr hat der Hardware und Software seien, nicht umgekehrt. Produkte haben natürlich und intuitiv zu sein.